Anmeldestart: 19. Hobbykünstlermarkt der Stadt Oberasbach Anzeige

Stadt Oberasbach

Am 5. und 6. November 2022 veranstaltet die Stadt Oberasbach im Hans-Reif-Sportzentrum, Jahnstraße 16, Oberasbach, wieder den allseits beliebten Hobbykünstlermarkt. Wer seine in Handarbeit hergestellten kreativen Kunstwerke am Hobbykünstlermarkt verkaufen möchte, kann sich ab dem 1. September 2022 schriftlich im Kulturamt anmelden. Die Anmeldevordrucke und Teilnahmebedingungen sind unter www. oberasbach.de zu finden.

Für Rückfragen steht das Kulturamt der Stadt Oberasbach gerne unter 0911-9691 221 oder unter kulturamt@oberasbach.de zur Verfügung.
Textquelle: www.oberasbach.de




Steuerreform: 36 Millionen Grundstücke werden neu bewertet

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Alle Grundstücke und Gebäude in Deutschland müssen neu bewertet werden. Was kommt jetzt auf die Eigentümer zu? Wer kann helfen?
Alle Grundstückseigentümer müssen zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Art Steuererklärung abgeben und darin Daten zu ihrer Immobilie liefern, damit die Grundsteuer neu berechnet werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis für verfassungswidrig erklärt, weil die bisherige Erhebungsmethode ungerecht sei.
Die sogenannte „Erklärungen zur Feststellung des Grundstückswerts“ muss über das Steuerportal Elster.de online eingereicht werden.
Unterm Strich sollen Grundstückseigentümer nicht mehr Grundsteuer bezahlen als bisher. Gleichwohl wird die Abgabe vermutlich insbesondere in Ballungsregionen leicht steigen, während sie in ländlichen Regionen sinken könnte. Die Grundsteuer darf auch in Zukunft als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Welche Daten werden benötigt?
Abgefragt werden unter anderem Informationen zur Lage der Immobilie, zur Grundstücksgröße, zur Wohnfläche, zum Baujahr und zum Bodenrichtwert. Die Gutachterausschüsse arbeiten gerade daran, bundesweit alle Bodenrichtwerte ab Sommer online kostenfrei abrufbar zu machen. Bei Eigentumswohnungen sind, falls vorhanden, auch Garagen und Tiefgaragenstellplätze anzugeben.
Steuerberater können die Datenabgabe übernehmen
Kümmert sich eine Verwalterfirma um die Betreuung von Eigentumswohnung oder Mietshaus, liegen dieser ein Großteil der benötigten Daten vor. Die Verwalterfirma kann den Eigentümern die Informationen zwar zur Verfügung stellen, die behördliche Erklärung müssen die Immobilienbesitzer allerdings selbst machen oder einen Steuerberater damit beauftragen.
Achtung bei An- und Ausbauten sowie Kernsanierung
Kompliziert können Angaben zur Wohnfläche werden, vor allem wenn zwischenzeitlich Veränderungen wie ein Dachausbau oder der Anbau eines Wintergartens vorgenommen wurden. Die Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung muss von Experten wie Bauingenieurinnen, Architekten oder Gebäudegutachtern durchgeführt werden. Auch viele Makler können eine solche Berechnung durchführen.
Auch Angaben zum Baujahr bedürfen nach einer Kernsanierung unter Umständen einer Neuberechnung, weil sich die Restnutzungsdauer der Immobilie verlängert und somit ihr Wert steigt.
Aus den gelieferten Daten ermitteln die Finanzämter einen Steuermessbetrag. Jede Gemeinde bestimmt zudem einen individuellen Hebesatz. Dieser wird mit dem Messbetrag multipliziert. Daraus entsteht der neue Grundsteuerbetrag.
Was für Sie und Ihre Immobilie gilt und welche Daten Sie liefern müssen, sagen Ihnen die Berater von RE/MAX Immobilien. Die Experten unterstützen Sie auch bei der Recherche der nötigten Daten: Telefon 0911 / 255 228-0, E-Mail: servicepartner@ remax.de


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